Ambulante Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII

Hilfen in besonderen Lebenslagen

Nach § 67 SGB XII können „Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind…“, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten erhalten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind“. Der Vorteil dieser Hilfen in besonderen Lebenslagen liegt darin, dass sie unmittelbar nach Antragsstellung schnell und flexibel einsetzen können.

Es erfolgt eine direkte Abrechnung mit dem zuständigen Sozialhilfeträger ab dem Tag der Antragsstellung und nach Vorliegen einer Kostenzusage.

Der Weg zur Leistung:

Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam Möglichkeiten erarbeiten, wie mögliche Hilfen aussehen könnten und welche nächsten Schritte zu unternehmen sind.

Unsere Angebote:

Regelmäßige Betreuung: 

Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam Möglichkeiten erarbeiten, wie mögliche Hilfen aussehen könnten und welche nächsten Schritte zu unternehmen sind.

Hilfe im Bereich Wohnung:

z. B. Unterstützung zum Wohnraumerhalt oder bei der Wohnraumbeschaffung

Hilfen im Bereich Arbeit:

wie z. B. Hilfestellungen bei der Suche nach angemessener Tätigkeit

Hilfen beim Umgang mit Ämtern und Behörden:

Anleitung sowie Hilfestellung hinsichtlich Wahrnehmung behördlicher Termine, Unterstützung bei Anträgen und Formularen

Hilfen im Bereich Gesundheit:

u. a. Hilfestellungen und ggf. Begleitung zu ärztlichen Terminen und Verordnungen, Therapie-angebote etc., Förderung eines gesundheitlichen Lebensstils (keine Leistungen nach SGB XI)

Hilfe bei Klärung finanzieller Angelegenheiten:

z. B. Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zur Schuldnerberatung, Unterstützung bei der Durchsetzung finanzieller Forderungen gegen Dritte