Ambulanter Fachdienst

Ambulante Hilfen über das persönliche Budget

Das persönliche Budget ist eine Geldleistung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §53 f. SGB XII für Menschen mit Behinderungen, mit dem Sie sich ihre Unterstützung und Hilfeangebote selbst auswählen und bezahlen können. Diese Leistung hängt von dem Umfang ihres Hilfebedarfs ab. Die Leistung muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.

Wenn Sie schon Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets beziehen, können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen, um die Hilfeleistungen durch unseren Ambulanten Fachdienst gemeinsam abzustimmen. Unser Ambulanter Fachdienst leistet Hilfen in folgenden Bereichen:

  • Arbeit / Beschäftigung und weitere Förderung

  • Lebenspraktische Anleitung

  • Besondere Psychosoziale Angebote

  • Pflegerische Hilfen

  • Bildung

  • Soziale Kontakte

Private Hilfe auf Selbstzahlerbasis

Selbstversändlich können Sie die Hilfen unseres Ambulanten Fachdienstes auch privat einkaufen.

Hierzu besprechen wir gemeinsam im Vorfeld, welche Hilfen praktikabel sind und können, nach Abschluss eines privaten Leistungsvertrages, zeitnah beginnen.